Geerbtes Auto verkaufen

Nach einem Todesfall gibt es viel zu regeln – das Auto ist oft nur ein Punkt davon. Hier steht, wer das Auto verkaufen darf, welche Nachweise Sie brauchen und wie wir Ihnen den Verkauf so einfach wie möglich machen.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Verkaufen darf, wer Erbe ist – und das nachweisen kann, meist mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll.
  • Gibt es mehrere Erben, müssen in der Regel alle dem Verkauf zustimmen – oder einen von ihnen schriftlich bevollmächtigen.
  • Die Kfz-Versicherung läuft zunächst weiter. Informieren Sie die Versicherung über den Todesfall.
  • Wir kaufen auch Autos aus dem Nachlass, die lange gestanden haben, keinen TÜV mehr haben oder nicht anspringen.

Wer darf das Auto eines Verstorbenen verkaufen?

Mit dem Tod geht das Eigentum am Auto auf die Erben über. Verkaufen darf also, wer Erbe ist. Als Nachweis dient meist ein Erbschein vom Nachlassgericht. Liegt ein notarielles Testament mit dem Protokoll über die Testamentseröffnung vor, reicht das in vielen Fällen ebenfalls.

Ein handschriftliches Testament allein reicht oft nicht als Nachweis. Fragen Sie im Zweifel beim Nachlassgericht nach.

Mehrere Erben: Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen, gehört das Auto zunächst allen gemeinsam. Über das Auto können die Erben dann grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Für den Verkauf heißt das:

  • Alle Erben unterschreiben den Kaufvertrag, oder
  • die übrigen Erben erteilen einem von ihnen eine schriftliche Vollmacht für den Verkauf.

Die Vollmacht sollte das Fahrzeug genau bezeichnen (Kennzeichen, Fahrzeug-Identnummer) und von allen Erben unterschrieben sein. Legen Sie Kopien der Ausweise bei.

Versicherung und Kfz-Steuer

Die Kfz-Versicherung erlischt nicht automatisch mit dem Tod. Melden Sie den Todesfall der Versicherung so bald wie möglich. Unter Umständen können Erben den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen – fragen Sie bei der Versicherung nach den Bedingungen. Mit der Abmeldung enden Versicherung und Kfz-Steuer, zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.

Abmelden oder angemeldet verkaufen?

Ist das Auto noch angemeldet, sollte es bald abgemeldet oder umgeschrieben werden. Für die Abmeldung brauchen Sie in der Regel Fahrzeugschein und Kennzeichen; manche Zulassungsstellen verlangen zusätzlich den Erbnachweis. Wenn Sie an uns verkaufen, übernehmen wir die Abmeldung. Details: Auto abmelden.

Fahrzeugbrief nicht auffindbar?

Gerade im Nachlass fehlen oft Unterlagen. Ohne Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist der Verkauf schwieriger, aber möglich – siehe Auto verkaufen ohne Fahrzeugbrief. Lief noch eine Finanzierung, gehen die Zahlungspflichten auf die Erben über. Mehr dazu unter Auto verkaufen trotz Finanzierung.

So helfen wir Ihnen

Wir kaufen Autos aus dem Nachlass in jedem Zustand – auch wenn sie lange gestanden haben. Sie schicken uns Fotos und den Fahrzeugschein, wir machen ein Angebot, holen das Auto kostenlos ab und erledigen die Abmeldung. Den Kaufvertrag unterschreiben die Erben oder ein bevollmächtigter Erbe.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Erbfällen helfen das Nachlassgericht, ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht.

Häufige Fragen

Kann ich ein Auto mit mehreren Eigentümern verkaufen?

Ja, wenn alle Eigentümer zustimmen. Entweder unterschreiben alle den Kaufvertrag, oder die anderen erteilen einem Eigentümer eine schriftliche Vollmacht.

Kann ich ein Auto aus einem Nachlass verkaufen?

Ja, wenn Sie Erbe sind und das nachweisen können – meist mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll. Bei mehreren Erben müssen alle zustimmen oder einen Erben bevollmächtigen.

Brauche ich einen Erbschein, um das Auto zu verkaufen?

Oft ja. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein ersetzen. Ein handschriftliches Testament allein reicht häufig nicht.

Welche Vollmacht benötige ich beim Fahrzeugverkauf?

Eine schriftliche Vollmacht, die das Fahrzeug genau bezeichnet (Kennzeichen, Fahrzeug-Identnummer) und vom Eigentümer bzw. allen Erben unterschrieben ist. Legen Sie eine Kopie des Ausweises bei.

Kann ich ein Auto verkaufen, das nicht auf mich zugelassen ist?

Entscheidend ist das Eigentum, nicht die Zulassung. Sind Sie Eigentümer oder haben eine Vollmacht des Eigentümers, können Sie verkaufen. Der Fahrzeugbrief und ein Nachweis über das Eigentum helfen dabei.

Was passiert mit der Versicherung des Verstorbenen?

Sie läuft zunächst weiter. Melden Sie den Todesfall der Versicherung. Mit der Abmeldung des Autos endet der Vertrag.

Quellen

Kosten und technische Angaben stammen aus diesen Fachquellen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrzeug, Schaden und Werkstatt ab.

B
Geprüft vonRedaktion Bicora Autoankauf – Autohändler mit langjähriger Erfahrung

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Mehr zum Thema: Sonderfälle: Erbe, mehrere Eigentümer, Vollmacht

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