Papiere und Recht beim Autoverkauf

Welche Unterlagen Sie brauchen, was in den Kaufvertrag gehört, wer abmeldet und wie Sie sich rechtlich absichern – die Übersicht mit Links zu allen Detailseiten.

Täglich 7–21 Uhr
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – sie weist das Eigentum nach
  • alle Schlüssel
  • Personalausweis
  • wenn vorhanden: Serviceheft, Rechnungen, letzter TÜV-Bericht, Kostenvoranschläge

Welche Unterlagen brauche ich für den Autoverkauf?

Für den Verkauf brauchen Sie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, alle Schlüssel und Ihren Ausweis. Der Fahrzeugbrief ist dabei das wichtigste Papier: Er zeigt, wer über das Auto verfügen darf. Fehlt er, ist der Verkauf schwieriger, aber nicht unmöglich – siehe Auto verkaufen ohne Fahrzeugbrief.

Kaufvertrag: schriftlich und vollständig

Ein schriftlicher Kaufvertrag schützt beide Seiten. Hinein gehören Käufer und Verkäufer, Fahrzeugdaten mit Fahrzeug-Identnummer, Kilometerstand, Preis, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie alle bekannten Schäden und Unfälle. Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung ausschließen – nicht aber für Mängel, die sie kennen und verschweigen. Eine einseitige Vorlage zum Ausdrucken finden Sie unter Kaufvertrag-Vorlage.

Abmelden: vor oder nach dem Verkauf?

Beim Privatverkauf ist es am sichersten, das Auto vor der Übergabe selbst abzumelden. Fährt der Käufer es angemeldet weg, müssen Sie den Verkauf der Zulassungsstelle melden – bis zur Umschreibung bleiben Sie sonst Halter. Beim Verkauf an uns übernehmen wir die Abmeldung. Details: Auto abmelden.

Finanzierung, Erbe, Vollmacht: Sonderfälle

  • Läuft noch ein Kredit? Dann liegt der Fahrzeugbrief meist bei der Bank. Nach Ablösung der Restschuld gibt sie ihn frei – mehr unter Auto verkaufen trotz Finanzierung.
  • Auto geerbt? Verkaufen darf, wer Erbe ist und das nachweisen kann. Bei mehreren Erben müssen alle zustimmen – siehe Geerbtes Auto verkaufen.
  • Verkauf für jemand anderen? Dann brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers, die das Fahrzeug genau bezeichnet, und eine Kopie seines Ausweises.

Haftung nach dem Verkauf

Wer alle bekannten Mängel im Kaufvertrag angibt, ist auf der sicheren Seite. Ohne wirksamen Ausschluss haften Privatverkäufer zwei Jahre für Sachmängel. Verkaufen Sie an einen Ankäufer, übernimmt er das Risiko für versteckte Mängel – vorausgesetzt, Sie haben nichts Bekanntes verschwiegen. Mehr dazu unter Privat verkaufen oder an einen Ankäufer?.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Autoverkauf?

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), alle Schlüssel und Ihren Personalausweis. Hilfreich sind Serviceheft, Rechnungen und der letzte TÜV-Bericht.

Muss der Kaufvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Gesetzlich nicht, aber dringend zu empfehlen. Nur ein schriftlicher Vertrag belegt Preis, Kilometerstand, Übergabezeitpunkt und angegebene Schäden.

Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?

Nicht zwingend. Beim Privatverkauf ist es aber am sichersten. Beim Verkauf an uns übernehmen wir die Abmeldung.

Wie informiere ich die Versicherung über den Verkauf?

Bei einer Abmeldung informiert die Zulassungsstelle die Versicherung automatisch. Wird das Auto angemeldet verkauft, melden Sie den Verkauf mit Datum und Käuferdaten selbst der Versicherung.

Jetzt Auto verkaufen

Schicken Sie uns die Eckdaten – wir melden uns schnell mit einem Angebot.

Anrufen WhatsApp

Rückruf anfordern

Wir rufen Sie zurück – täglich 7–21 Uhr.

Danke!

Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück – täglich 7–21 Uhr.