- Waren Sie nicht schuld, zahlt die Versicherung des Unfallgegners in der Regel auch Ihr Gutachten – außer bei Kleinschäden.
- Das Gutachten nennt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert – daran entscheidet sich alles.
- Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
- Sie dürfen Ihr Auto grundsätzlich zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Haben Sie den Unfall nicht verursacht, dürfen Sie in der Regel einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ausnahme sind Bagatellschäden: Viele Gerichte ziehen die Grenze bei rund 1.000 Euro, der BGH hat einen Schaden von etwa 715 Euro als Bagatelle eingeordnet. Dort reicht ein Kostenvoranschlag. Auch unterhalb dieser Grenze kann ein Gutachten berechtigt sein, etwa wenn hinter dem Stoßfänger ein verdeckter Schaden stecken kann.
Waren Sie selbst schuld, zahlt nur Ihre Vollkasko – abzüglich Selbstbeteiligung und mit Rückstufung. Dann lohnt es sich besonders, vor der Reparatur durchzurechnen, ob sich das noch rechnet.
Die drei wichtigsten Werte im Gutachten
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Reparaturkosten | Was eine fachgerechte Reparatur kosten würde (brutto). |
| Wiederbeschaffungswert | Was ein vergleichbares Auto ohne Unfallschaden beim Händler kosten würde. |
| Restwert | Was Ihr Auto im beschädigten Zustand noch wert ist – meist ermittelt aus Angeboten auf dem regionalen Markt. |
Reparieren: die 130-Prozent-Regel
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber höchstens 30 % darüber, dürfen Sie das Auto trotzdem auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren lassen. Bedingungen: Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig nach Gutachten erfolgen, und Sie müssen das Auto danach weiter nutzen – in der Regel mindestens sechs Monate. Die Regel schützt Ihr Interesse, das eigene Auto zu behalten – wer ohnehin verkaufen will, kann sie nicht nutzen.
Verkaufen: Totalschaden und Restwert
Liegen die Reparaturkosten über 130 % des Wiederbeschaffungswerts, oder wollen Sie das Auto ohnehin nicht reparieren, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab: Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Den Restwert holen Sie sich, indem Sie das Unfallauto verkaufen.
- Sie dürfen das Auto grundsätzlich zu dem im Gutachten genannten Restwert verkaufen. Höhere Angebote spezieller Restwertbörsen müssen Sie nicht suchen.
- Bekommen Sie ohne Aufwand mehr als den Restwert im Gutachten, kann die Versicherung den Mehrbetrag anrechnen.
- Warten Sie vor dem Verkauf das Gutachten ab – ohne Gutachten fehlt Ihnen die Grundlage für die Abrechnung.
Unser Rat aus dem Autohandel
Lassen Sie sich nicht drängen. Erst Gutachten, dann entscheiden. Ist das Auto älter und die Reparatur teuer, ist der Verkauf meist die bessere Wahl – Sie bekommen das Geld von der Versicherung und den Restwert von uns. Schicken Sie uns das Gutachten oder Fotos, und wir machen Ihnen ein Angebot. Wir holen auch nicht fahrbereite Unfallwagen kostenlos ab.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Bei Streit mit der Versicherung hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – die Anwaltskosten trägt bei unverschuldeten Unfällen in der Regel die gegnerische Versicherung.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Waren Sie nicht schuld, in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Kleinschäden bis etwa 1.000 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Darf ich mein Unfallauto verkaufen, bevor die Versicherung gezahlt hat?
Ja, aber erst nach dem Gutachten. Verkaufen Sie mindestens zum Restwert aus dem Gutachten – dann bleibt die Abrechnung mit der Versicherung sauber.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Bis 130 % dürfen Sie unter Bedingungen trotzdem reparieren, darüber zahlt die Versicherung nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Kauft ihr auch Unfallwagen mit Totalschaden?
Ja. Wir kaufen Unfallwagen in jedem Zustand und holen sie kostenlos ab – auch wenn sie nicht mehr fahren.
Quellen
Kosten und technische Angaben stammen aus diesen Fachquellen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrzeug, Schaden und Werkstatt ab.