- Ein angemeldetes Auto darf verkauft werden. Sie müssen den Verkauf aber unverzüglich der Zulassungsstelle melden (Veräußerungsmitteilung) – mit Datum sowie Name und Anschrift des Käufers.
- Die Kfz-Versicherung geht auf den Käufer über. Melden Sie den Verkauf auch Ihrer Versicherung.
- Bis die Meldung bei der Zulassungsstelle eingeht, laufen Kfz-Steuer und Halterpflichten auf Sie.
- Am sichersten ist es, vorher abzumelden – oder an einen Ankäufer zu verkaufen, der die Abmeldung übernimmt.
Darf ich ein angemeldetes Auto verkaufen?
Ja. Es gibt keine Pflicht, ein Auto vor dem Verkauf abzumelden. Der Käufer kann mit Ihren Kennzeichen nach Hause fahren und das Auto dann auf sich umschreiben. Das ist bequem für den Käufer – für Sie als Verkäufer bleibt aber ein Risiko: Bis zur Umschreibung sind Sie im Fahrzeugregister weiter als Halter eingetragen.
Das bedeutet: Blitzerfotos, Parkverstöße oder Mautforderungen landen zuerst bei Ihnen. Mit einem sauberen Kaufvertrag (Datum und Uhrzeit der Übergabe) können Sie nachweisen, dass Sie nicht mehr gefahren sind – Ärger bleibt es trotzdem.
Was muss ich nach dem Verkauf melden?
1. Zulassungsstelle: Veräußerungsmitteilung
Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss der bisherige Halter den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. Nötig sind:
- Kennzeichen und Fahrzeug-Identnummer (FIN),
- Datum der Übergabe,
- Name und Anschrift des Käufers,
- am besten eine Kopie des Kaufvertrags.
Viele Städte bieten dafür ein kostenloses Online-Formular an, etwa München oder Stuttgart. Die Mitteilung macht immer der Verkäufer, nicht der Käufer.
2. Versicherung
Beim Verkauf geht die Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) automatisch auf den Käufer über. Melden Sie den Verkauf Ihrer Versicherung trotzdem sofort mit Datum und Käuferdaten. Käufer und Versicherung können den übergegangenen Vertrag dann kündigen; meist schließt der Käufer ohnehin eine eigene Versicherung ab. Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam.
3. Kfz-Steuer
Die Steuerpflicht endet, wenn die Veräußerungsmitteilung bei der Zulassungsstelle eingeht oder der Käufer umgemeldet hat. Wer die Meldung vergisst, zahlt im Zweifel weiter.
Kaufvertrag: diese Angaben schützen Sie
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Datum und Uhrzeit der Übergabe | Beweist, ab wann Sie das Auto nicht mehr gefahren haben (Blitzer, Parkverstöße). |
| Name, Anschrift, Ausweisnummer des Käufers | Brauchen Sie für die Meldung an Zulassungsstelle und Versicherung. |
| Kennzeichen und FIN | Eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs. |
| „Fahrzeug wird angemeldet übergeben“ | Klarer Hinweis auf die Situation. |
| Frist zur Ummeldung (z. B. 3 Werktage) | Verpflichtet den Käufer, das Auto zügig umzuschreiben. |
| Bekannte Schäden und Unfälle | Schützt vor späteren Ansprüchen. |
Eine Vorlage zum Ausdrucken finden Sie unter Kaufvertrag-Vorlage.
Schritt für Schritt: angemeldet verkaufen
- Ausweis des Käufers prüfen und Name, Anschrift und Ausweisnummer in den Kaufvertrag übernehmen.
- Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit unterschreiben, Kilometerstand notieren.
- Geld erhalten – bar geprüft oder als Echtzeitüberweisung auf Ihrem Konto.
- Fahrzeug, Schlüssel, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief übergeben.
- Noch am selben Tag den Verkauf der Zulassungsstelle melden (online oder per Formular) und der Versicherung mitteilen.
- Nach einigen Tagen nachfragen, ob der Käufer umgemeldet hat.
Kennzeichen mitgeben oder behalten?
Fährt der Käufer angemeldet weg, nimmt er Ihre Kennzeichen mit; bei der Ummeldung bekommt er neue oder behält die alten, wenn er im selben Zulassungsbezirk wohnt. Sie möchten Ihr Wunschkennzeichen behalten? Dann melden Sie das Auto vorher ab und lassen das Kennzeichen reservieren – angemeldet verkauft ist es in der Regel weg.
Post von der Bußgeldstelle nach dem Verkauf
Kommt nach der Übergabe ein Anhörungsbogen wegen eines Blitzerfotos oder Parkverstoßes, füllen Sie ihn nicht als Fahrer aus. Schicken Sie stattdessen eine Kopie des Kaufvertrags mit Datum und Uhrzeit sowie Name und Anschrift des Käufers zurück. Die Behörde wendet sich dann an den neuen Besitzer.
Muster-Klausel für den Kaufvertrag
„Das Fahrzeug wird am [Datum] um [Uhrzeit] Uhr angemeldet mit dem amtlichen Kennzeichen [ ] übergeben. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen auf sich umzumelden oder abzumelden und dem Verkäufer eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu senden. Ab Übergabe trägt der Käufer alle Kosten, Steuern, Gebühren und Bußgelder, die mit dem Fahrzeug zusammenhängen.“
Die Klausel ersetzt nicht die Meldung an die Zulassungsstelle – sie regelt nur, wer im Verhältnis zwischen Ihnen und dem Käufer zahlt.
Angemeldet oder abgemeldet verkaufen?
| angemeldet verkaufen | vorher abmelden | |
|---|---|---|
| Für den Käufer | bequem, kann sofort losfahren | braucht Anhänger, Abschleppwagen oder Kurzzeitkennzeichen |
| Für Sie | Meldungen nötig, Risiko bis zur Umschreibung | sauber getrennt, keine Haftung für spätere Fahrten |
| Steuer und Versicherung | enden mit Meldung bzw. Umschreibung | enden mit der Abmeldung |
Unsere Empfehlung aus dem Autohandel: Beim Privatverkauf an Unbekannte lieber vorher abmelden. Wie das geht, steht unter Auto abmelden. Ein bereits abgemeldetes Auto zu verkaufen ist ebenfalls problemlos möglich.
Verkauf an uns: angemeldet kein Problem
Wenn Sie an uns verkaufen, können Sie das Auto angemeldet übergeben. Wir holen es ab und melden es ab – Sie bekommen die Bestätigung der Abmeldung. Die Meldung an die Versicherung übernimmt dann die Zulassungsstelle automatisch.
Das gilt auch für Autos, die Privatkäufer meiden: mit Motorschaden, Getriebeschaden, nach einem Totalschaden oder ohne gültigen TÜV. Viele davon gehen bei uns in den Export. Eine kostenlose Fahrzeugbewertung bekommen Sie vorab per WhatsApp, die Abholung ist kostenlos, und bezahlt wird bei Übergabe – per Barzahlung oder Echtzeitüberweisung. Den Restwert eines beschädigten Autos schätzen wir anhand der Fotos ein.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich mein Auto angemeldet verkaufen?
Ja. Sie müssen den Verkauf aber unverzüglich der Zulassungsstelle melden – mit Datum, Kennzeichen sowie Name und Anschrift des Käufers.
Was passiert, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?
Dann bleiben Sie im Register als Halter stehen. Haben Sie den Verkauf der Zulassungsstelle gemeldet, kann die Behörde den Käufer auffordern und das Auto notfalls zwangsweise abmelden.
Wie informiere ich die Versicherung über den Verkauf?
Formlos per Brief, E-Mail oder im Kundenportal – mit Datum der Übergabe sowie Name und Anschrift des Käufers. Die Haftpflicht geht auf den Käufer über.
Wann endet die Kfz-Steuer beim Verkauf?
Mit Eingang der Veräußerungsmitteilung bei der Zulassungsstelle oder mit der Ummeldung durch den Käufer.
Muss ich mein Auto vor dem Verkauf abmelden?
Nein, aber es ist der sicherste Weg. Beim Verkauf an uns übernehmen wir die Abmeldung.
Quellen
Kosten und technische Angaben stammen aus diesen Fachquellen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrzeug, Schaden und Werkstatt ab.
- Fahrzeugveräußerung mitteilen – Landeshauptstadt München
- Kraftfahrzeug-Verkauf melden – Stadt Stuttgart
- Versicherungsvertragsgesetz §§ 95–97 (Veräußerung der versicherten Sache) – gesetze-im-internet.de